Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekommen haben.
Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.
Mit privat versicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, das Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.