Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.
Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Insgesamt sind hier 16 verschiedene Diagnosegruppen für eine ergotherapeutische Behandlung vermerkt.
Für eine Ergotherapie benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine grüne oder rosafarbige Verordnung mit der Nummer 18 (obere rechte Ecke).
Privat versicherte Patienten erhalten von ihrem Hausarzt ein Privatrezept.