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Wann empfiehlt sich eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Ergotherapie kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Mensch in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Die Handlungsfähigkeit des Menschen ist aufgeteilt in drei Bereiche:

  • Freizeit (aktive Erholung, so z.B. Sport, Ausflüge; soziale Aktivitäten wie z.B. Besuche)
  • Produktivität (bei Kindern kann das der Kindergarten oder die Schule sein, bei Erwachsenen der Arbeitsplatz)
  • Selbstständigkeit (bei Kindern sind das alle Tätigkeiten des Heranwachsens, bei Erwachsenen kann es die selbstständige Haushaltsführung sein)

Ist das Gleichgewicht zwischen den eigenen Fähigkeiten und den gestellten Anforderungen durch Entwicklungsverzögerung bzw. Krankheit gestört, ist der Mensch in seiner normalen Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Genau hier setzt die Ergotherapie an.

Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchungen des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle standardisierte Funktions- und Entwicklungstests an. Um Ihnen eine effiziente Therapie zu gewährleisten, formulieren wir gemeinsam mit Ihnen Therapieziele. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Therapeut einen Behandlungsplan, der sich an der Zielformulierung, dem Befund und der medizinischen Diagnose orientiert.

Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient wichtige
Handlungskompetenzen erworben hat.